Terms of Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch  wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau. Das gilt nicht für sich während der Arbeitsausführung als notwendig erweisende Auftragserweiterungen. Angebote ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau sind freibleibend, insbesondere in Preis, Menge und Lieferzeit. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

  1. Lieferung, Versand und Transport
  • Lieferung und Versand:

Erfüllungsort im vollkaufmännischen Verkehr ist Bad Vilbel. Im Kaufmännischen Verkehr muss der Erfüllungsort nicht Ort des Versandes sein, dieser erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers von einem durch ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau zu bestimmenden Ort, in der Regel der Ort der Herstellung. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau übernimmt keine Gewähr für die billigste Versandsart. Lieferfristen werden bestimmt durch  den Abgang am Erfüllungsort oder durch ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau benannten Versandort. Lieferfristen können erst in Gang gesetzt werden, wenn der Auftraggeber allen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist, insbesondere vereinbarte Anzahlungen geleistet hat. Alle außerhalb des Machtbereichs ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau liegenden Tatschen, die eine zumutbare Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, behinderte Zufuhr der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Energie- und Rohstoffmangel, weiter Lieferverzögerungen, ohne dass dem Vertragspartner deshalb Schadensersatzansprüche zustehen. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau wird den Auftraggebern vom geplanten Rücktritt informieren, damit dieser Bedenken unverzüglich, längstens von 7 Tagen ab Abgang bei ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau schriftlich äußern kann. Ein Rechtsanspruch des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht. Dies gilt selbst dann, wenn bereits Lieferverzug eingetreten war. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau  ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

  • Transport:

ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau schließt eine Transportversicherung nur auf Kosten des Auftraggebers ab. Hierbei ist ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau in seiner Wahl frei.

 

  1. Zahlungen, Preisvereinbarungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  • Zahlungen:

Die Fakturierung erfolgt in Euro. Bei Zahlung in Fremdwährung erfolgt Umrechnung zum Kurs der Hausbank ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau innerhalb von 7 Tagen. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau ist berechtigt, auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau kann angemessene Abschlagszahlungen fordern.

Dies gilt nicht nur bei in sich geschlossenen Teilleistungen. Tritt beim Auftraggeber nach Vertragsabschluss eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, ist insbesondere ein Zahlungsanspruch von ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau gefährdet oder ist der Auftraggeber uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig, gleichviel ob der Betrag gestundet oder Wechsel sowie Scheckannahme erfolgte. Bei Verzug ist ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau im Handelsgeschäft berechtigt, Zinsen von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Weiterer Verzugsschaden bleibt unberührt.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  • Preisvereinbarung:

Festpreise haben nur Bestand, insoweit keine Änderung gegenüber der Angebotsgrundlage eintritt. Werden Teilmengen von mehr als 4-monatigen Abstand bezogen oder sind seit Auftragserteilung vergangen, ohne dass das jeweils ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau zu vertreten hat, so kann ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau dem Auftraggeber Preiserhöhung in Rohstoff und Lohn verrechnen.

  • Aufrechung:

Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

  • Zurückbehaltungsrecht:

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Im Kaufmännischen Verkehr gilt darüber hinaus, dass ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau eine grobe Vertragsverletzung zur Last fällt bzw. ALKATAS

Kunststofftechnik & Werkzeugbau kein Nachteil droht, weil ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau selbst Leistungsverweigerungsrechte hat oder weh ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau für seine mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgeltes erhalten hat, der dem Wert der Leistung ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau entspricht.

  • Abtretbarkeit:

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

  1. Haftung

Eine Verpflichtung zur gerichtlichen Durchsetzung trifft ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau nicht. Selbstbeteiligung im weitesten Sinne werden vom Schadensersatzanspruch abgesetzt. Über voranstehenden Absatz hinaus ist die Haftung ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau, die Haftung der Orange und leitenden Angestellten ALKATAS Kunststofftechnik

& Werkzeugbau auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei nicht leitenden Angestellten ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt auf wesentliche Pflichten, deren Verletzung des Erreichen des Vertragszweckes vereitelt. Im kaufmännischen Verkehr haftet ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau nur für Schäden, die typischerweise bei Geschäften fraglicher Art entstehen. Alle Haftungsansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten, wobei die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften hiervon unberührt bleibt.

  • Haftungsbeschränkung:

Soweit die ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau für aufgetretene Schäden auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder auf Grund dieser allgemeiner Geschäftsbedingungen haftet, ist ihre Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Auf Wunsch wird die Höhe der Deckungssumme mitgeteilt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt und Sicherung des Kaufpreises

Gelieferte Ware bleibt bist zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau. Das gilt auch, wenn die Ware durch Einbau ihre Selbstständigkeit verliert.

Der Auftraggeber tritt seine Ansprüche aus einer Veräußerung bereits jetzt an ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau ab, was ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau annimmt. Bis auf Widerruf bleibt der Auftraggeber zum Einzug der Forderung berechtigt. Bei Zahlungsverzug ist ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau berechtigt, die sofortige Rückführung der unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf Kosten des Auftraggebers zu verlangen. Erlöse, die durch Zwangsversteigerung der Vorbehaltware realisiert werden, stehen ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau zunächst bis zu einer Abrechnung voll zu.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

 

  1. Gewährleistung und Mängelrügen

Es wird Gewähr geleistet für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften sowie für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung nach Bestellung berechtigten nur dann zur Beanstandung, wenn die Ware nur mit unangemessener Einsatzänderung verwendet werden kann.

  • Ausschlussfrist für Mängelanzeigen:

Im nichtkaufmännischen Verkehr sind offen zutage liegende Mängel oder Minderleistungen schriftlich binnen zweier Wochen anzuzeigen. Ansonsten ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgebend für die Fristberechnung ist der Ware beim Kunden bzw. Die Fertigstellung der Leistung dort und der Zugang der schriftlichen Rüge

  • Gewährleistungsart:

Die Gewährleistung ist zunächst beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau. Ein Anspruch auf Wandlung (Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung) oder Minderung (angemessene Kaufpreisherabsetzung) entsteht  erst, wenn die Nachbesserung als fehlgeschlagen angesehen werden muss, ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau darüber hinaus nicht zur mangelfreien Ersatzlieferung in der Lage ist. Der Auftraggeber hat zuvor eine zumutbare Abänderung hinzunehmen. Die Vereinbarung gilt sowohl für Warenlieferung als auch für Werkleistung. Ausgetauschte Teile werden Eigentum von ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau. Wegen der Gewährleistungsansprüche kann ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau den Auftraggeber zunächst auf einen genau bezeichnenden Dritten verweisen. Schlägt die außergerichtliche Inanspruchnahme des Dritten fehl, haftet ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau.

Mehrkosten durch die Verweisung an den Dritten gehen zu Lasten ALKATAS Kunststofftechnik

& Werkzeugbau. Die gerügte Ware ist in billigster Versandart nach Bad Vilbel zu schicken, erfolgt die Anlieferung von einem anderen Ort, so hat ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau die Wahl, die Rücksendung dorthin zu verlangen. Die Kosten des billigsten Hin- und Rückversandes gehen zu Lasten A ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist.

  • Gewährleistungsausschluss:

Die Gewährleistung erlischt, wenn die Waren für einen anderen Zweck als den vertraglich vorgesehen verwendet und wenn die Einbau- und Behandlungsvorschriften ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau bzw. des Herstellers nicht befolgt werden. Es sei denn, dass der Schaden nicht ursächlich auf vorgenannten Verstößen beruht. Die Gewährleistung ist ebenfalls abgeschlossen bei natürlichem Verschleiß. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau übernimmt keine Gewähr für unsachgemäße Handhabung, Lagerung, nicht vorhersehbare klimatische und sonstige Einwirkungen. Findet die Ware als Betreibsteil Verwendung, ohne dass ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau diese dafür hergestellt  hat, sind Einbau- und Behandlungsvorschriften ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau lediglich Empfehlungen. Insoweit haftet ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Gewährleistung ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau ist aber für die Geeignetheit seiner Ware ausgeschlossen, wenn diese Verwendung findet innerhalb einer Konstruktion des Kunden ohne Wissen und Mitwirkung ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau haftet insbesondere nicht bei Mängeln, die ihre Ursächlichkeit in Auftraggeber eigenen Werkzeugen haben. Es sei denn ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau handelt grob fahrlässig. Bei Lieferung nach Zeichnung und Muster haftet ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau nicht für Abweichungen, die rohstoffbedingt sind trotz dessen sorgfältiger Auswahl. Durch  Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistung nicht erneuert.

 

  1. Schutzrechte und Eigentumsrechte

Für Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten haftet ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau nur, wenn sich nicht im Eigentum des Auftraggebers oder eines ihm verbundenen Unternehmens stehen bzw. standen und ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau insoweit schriftlich Gewähr übernommen hat. Für den Begriff „verbunden“ gilt die rechtliche und wirtschaftliche Betrachtungsweise. Der Auftraggeber hat ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau sofort von drohenden Verletzungen und angeblichen Verletzungsfällen zu unterrichten und ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau auf Verlangen die Führung der Rechtsstreitigkeit zu übertragen.

ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau ist nach Wahl berechtigt, die Recht am  angeblichen verletzten Schutzrecht für sich oder den Auftraggeber zu erwerben oder das Erzeugnis so zu ändern, dass das Schutzrecht nicht mehr verletz ist. Die Verantwortung für ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau ist voranstehend abzuschließen geregelt und endet 5 Jahre nach Lieferung. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Schutzrecht durch Zusammenbau von Andorit nicht bekannt ist. Eine Haftung erfolgt auch nicht, wenn das Produkt auf Angabe des Auftraggebers entwickelt wurde. Hat ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau auf eigene Initiative auf Kosten ein Werkzeug hergestellt, so erwirbt der Auftraggeber über die Lieferung seiner Bestellmenge hinaus keine weiteren Rechte.

Ist ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau an der Konstruktion eines Werkzeuges beteiligt so dürfen weder Konstruktionsvorschläge, noch Werkzeuge ohne Genehmigung ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau weitergegeben werden. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau übernimmt keine Gewähr insoweit der Bau des Werkzeuges auf seinem Beitrag beruht. Der Auftraggeber haftet für Freiheit der in Auftrag gegebenen Werkzeuge und Formenteile von Schutzrechten Dritter. Das Werkzeug bleibt Eigentum ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau auch bei vollständiger Bezahlung direkt oder über Amortisation. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau ist allerdings verpflichtet, ausschließlich für den Auftraggeber zu liefern. Ein Wegnahmerecht hat der Auftraggeber erst, wenn ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau sich aufgrund zweier schriftlicher Mahnungen mit ausrechenden Fristen in Verzug befindet. Die Werkzeuge sind ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau wieder zu Verfügung zu stellen, sobald ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau sein Lieferungsvermögen beseitigt hat. Nimmt der Auftraggeber trotz zweier schriftlicher Mahnungen nicht ab, so ist ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau berechtigt, an Dritte zu liefern. Insoweit diesbezüglich Schutzrechte des Auftraggebers bestehen überträgt der Auftraggeber hiermit aufschiebend bedingt seine Rechte an ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau was ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau annimmt. Hat der Auftraggeber das Abnahmeunvermögen beseitigt, ist ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau verpflichtet wieder an diesen zu liefern. Neuaufträge Dritter dürfen dann nicht angenommen werden, bestehende Lieferungsverpflichtungen sind allerdings zu erfüllen. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau hat ein Ersatzwerkzeug nur zu stellen, wenn dessen Untauglichkeit nicht auf natürlichen Verschleiß beruht oder eine Mindeststückproduktion vereinbart ist. Wird ein Werkzeug nur anteilig amortisiert, so ist ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau hinsichtlich des Werkzeuges frei, wenn die vereinbarte Menge geliefert ist. Hinsichtlich der Übertragung von Schutzrechten gilt voranstehende Bestimmung. Nach Beendigung der Aufträge ist ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau auch bei vollständig bezahlten Werkzeugen nicht zur Eigentumsübertragung verpflichtet. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau trifft eine 2-jährige unentgeltliche Verwahrungspflicht. Folgeaufträge muss ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau zu angemessen Konditionen annehmen. Nach Ablauf der Verwahrpflicht vernichtet ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau das Werkzeug. Allerdings zeigt ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau 4 Wochen vor Vernichtung diese dem Auftraggeber an. Werden Folgeaufträge dann erteilt, nimmt ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau diese zu angemessen Konditionen an, insoweit eine Produktion auf dem Werkzeug noch möglich ist. Die Verwahrpflichtung verlängert sich um 1 Jahr nach Beendigung des Folgeauftrages. Hinsichtlich der Vernichtung gilt voran Vereinbartes. Ist ein Werkzeug unter Mitwirkung von ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau erstellt und wird dieses aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung eigentumsmäßig auf den Auftraggeber übertragen, so erwirbt der Auftraggeber damit keine Nachbaurechte, auch nicht für Werkzeuge, die ersatzmäßig hergestellt werden müssen. Werden auf kundeneigenen Werkzeugen ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau Aufträge zur Produktion erteilt, so übernimmt ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau für seine Besitzdauer die Pflege der Werkzeuge. Darüber hinausgehende Pflichten treffen ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau nicht. Für Funktionsgewähr und Freiheit von Rechten Dritte gilt voran Bestimmtes.

 

  1. Ausfuhr

Die von ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau gelieferten Waren dürfen in nicht eingebautem Zustand in andere als die EG- Länder nur ausgeführt werden, wenn dies mit der Bestellung angegebenen wird bzw. ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau schriftlich nachträglich zustimmt. Die Einschränkung erfolgt aus versicherungstechnischen Gründen.

ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau hat daher neben Anspruch auf Schadensersatz auch das Recht von laufenden Aufträgen zurückzutreten.

 

  1. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
  • Gerichtsstand im vollkaufmännischen Verkehr:

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

  • Anzuwendendes Recht:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Teilnichtigkeit führt nicht zur Gesamtnichtigkeit. Die richtige Bestimmung ist nach Treu- und Glauben zu ersetzen und zu ergänzen.

 

ALKATAS Kunststofftechnik & Werkzeugbau

Stand: Dezember 2012

 

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